wp.weekly: Regulierung durch WPK-Qualitätssicherung leider ohne Augenmaß
Peer Review
Kategorie: Aktuelles | WPK
Datum: 17.03.2023

Heute beleuchtet Mark Schüttler von PR1MUS ein typisches Kammerproblem. Wie geht Augenmaß bei der Qualitätssicherung? Seit der Gründung von wp-net 2005 kämpfen wir für das Augenmaß in der Berichtskritik, in der Nachschau und in letzter Zeit wieder in der Qualitätskontrolle. Meines Erachtens mangelte es immer an der gesetzlich geforderten Verhältnismäßigkeit. Schauen wir also einige Jahre zurück.

2005 beachtete man Art. 12 GG nicht. Die alte Satzungsregelung zur Berichtskritik wurde durch die Eingabe unseres, leider viel zu früh verstorbenen Kollegen Thies Wöllecke, beim BMWI (heute BMWK) durch die heutige Formulierung ersetzt. Dem Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit fehlte es an einer gesetzlichen Regelung. Mehr dazu im Aufsatz von Thies Wöllecke.

Die Nachschau in kleinen Praxen hat inzwischen die Selbstvergewisserung bekommen, wobei IDW, WPK und KfQK nicht müde werden, diese den ISA-Prüfern abzusprechen. Wir teilen deren Meinung nicht. Nach § 55b Abs. 3 WPO hat der Berufsangehörige die Nachschau in kleinen Praxen in Selbstvergewisserung durchzuführen. Ein wesentlicher Grund für die große Verbreitung der ISA über den gesamten Globus ist die ISA-Flexibilität. IFAC-ISA kann und möchte auch nicht nationale gesetzliche Vorgaben aushebeln.

Immer noch eine große Baustelle ist die Qualitätskontrolle KfQK/APAS. Die Forderungen des alten WPK-Vorstands aus 2022 ließ die “Hinweisgeber” in der KfQK kalt. Die von der KfQK und damit mittelbar auch von den Vertretern des IDW/Big4 im WPK-Vorstand mit verursachter Verhinderung der Verhältnismäßigkeit der Qualitätskontrolle in kleinen und mittelständischen Prüfungspraxen ist in meinen Augen die praktische Umsetzung der Ziele von Prof. Winkeljohann. Oder haben Sie seine Vorhersage kurz nach seinem Amtsantritt als PwC-Chef in der FAZ am 30.06.2010 schon vergessen? Prof. Winkeljohann ist davon überzeugt, “dass sich der Wirtschaftsprüfermarkt mit vier Großanbietern stabilisieren wird. Kleine Prüfungsgesellschaften haben nur noch als Boutiquen in bestimmten Nischen eine Überlebenschance”…

Die Folge kann man an der Abschlussprüferstatistik ablesen: Seit 2010 haben sich die aktiven Prüferpraxen um rund 1/3 auf 3000 Prüferpraxen vermindert.

Viel Vergnügen bei der Reise durch den deutschen QS-Maßnahmensumpf mit Mark Schüttler.

wp.weekly


Wer gibt der WPK Nachhilfe?

Von Mark Schüttler
Mitglied bei wp-net e.V.

Wie oft schauen Sie in Ihr QS-Handbuch? Alle 6 Jahre, wenn der Peer-Review ansteht?

Gleich mehrere QS-Maßnahmen gönnen wir Prüfer uns jährlich und alle sechs Jahre, z.B.:

  • Berichtskritik
  • Nachschau
  • Qualitätskontrolle

Worin unterscheiden sich die drei? Bei der Berichtskritik wird überprüft, ob der Prüfungsbericht schlüssig ist. Sie erfolgt vor Auslieferung des Prüfungsberichtes. Sie ist nach der neuen von wp.net initiierten

Berufssatzung 2016 inzwischen nicht mehr verpflichtend, sondern nur noch abhängig vom Prüfungsrisiko durchzuführen, d.h. vom Abschlussprüfer zu entscheiden.

Bei der Nachschau haben wir zwei Ausführungen. Bei der sog. kleinen (jährlichen) Nachschau wird überprüft, ob das prüfungsbezogene QS-System angemessen & wirksam ist und die Unabhängigkeitsregelungen eingehalten wurden. 

Dazu muss der Abschlussprüfer jährlich aus den von ihm abgewickelten Abschlussprüfungen nachschauen (Auftragsnachschau) und die Unabhängigkeitsprüfung einsehen. Auch eine durchgeführte Berichtskritik kann Gegenstand der Nachschau sein. Zurück zur jährlichen Nachschau: Hat der Prüfer genau eine Pflichtprüfung im Jahr, muss er jedes Jahr aufs Neue dasselbe Prüfungsmandat nachschauen. Sonst droht eine Auflage oder sogar einer Maßnahme der KfQK (mit einem Auflagenerfüllungsbericht oder Sonderprüfung). Der Prüfer sollte für die Nachschau auch angemessene Regelungen haben. Sonst müsste der Qualitätskontrollprüfer dieses Fehlen auch noch als Mangel beanstanden. Wenn dieses Defizit während der QK beseitigt wurde, dann gibt es nur einen Berichtseintrag. Bei der turnusmäßigen Nachschau kommen weitere Nachschauelemente aus der Praxisorganisation zur jährlichen noch dazu. Dies sind jene, die jährlich nicht überprüft werden müssen. Dies betrifft die Beurteilung z. B., ob angemessene Regelungen zur Einstellung von Mitarbeitern, zur Mitarbeiterbeurteilung oder zur angemessenen Fachorganisation eingehalten wurden.

Die Qualitätskontrolle ist ein externes Überwachungsinstrument. Ein spezieller Prüfer überwacht den Abschlussprüfer. Der Qualitätskontrollprüfer sieht abgewickelte Abschlussprüfungen durch, um zu bewerten, ob der Prüfer seine angemessenen QS-Regeln zur Auftragsabwicklung und Nachschau auch tatsächlich beachtete (Auftragsprüfung). Ist der PfQK damit der Ober-Prüfer? Nein, denn die Qualitätskontrolle ist keine zweite Abschlussprüfung.

Die QK ist nach der Satzung sowohl risikoorientiert als auch schwerpunktmäßig durchzuführen.

Wie viele Auftragsprüfungen bei nur einem prüfungspflichtigen Mandat nötig sind, darüber waren sich Kommission und der Vorstand der Kammer von 2018 bis 2022 uneins. Der neue Vorstand und Präsident sehen dies heute nicht mehr so. 

Letzte Woche berichtete wp-weekly über die Stabilitätsprüfung bei der Qualitätskontrolle. Michael Gschrei zitiert darin Herrn Andreas Dörschell „wir sehen dieses Thema als abgeschlossen an und die bisherige gemeinsame Arbeit in diesem Punkt erachten wir als erfolgreich, sehen deshalb keinen weiteren Bedarf“.

Übrigens, kennen Sie einen zweiten freien Beruf, der sich eine Qualitätskontrolle gönnt? Man kann sich auch überregulieren. Die WPK liefert genügend Beispiele

An die WPK-Abschlussdurchsicht wollen wir gar nicht erst denken …

Ihr
Mark Schüttler


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Bildnachweis: iQoncept/Shutterstock

Mark Schüttler
Author: Mark Schüttler

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