wp.weekly: IDW/WPK-Fehlgriff mit der Vorbehaltsaufgabe
Wirtschaftsprüfer begegnet Ausgrenzungsversuch bei der Abschlussprüfung der Nachhaltigkeitsberichte
Kategorie: Aktuelles | WPK
Datum: 14.06.2024

Den Newsletter als Podcast anhören

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) haben frühzeitig die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte als Vorbehaltsaufgabe für die Wirtschaftsprüfer beansprucht. Bei den Teilnehmern an diesem Geschäftsmodell hatte man wohl nur an BIG4-WPs und vielleicht noch an Next10 gedacht. Deswegen erkannte wp.net darin einen erheblichen Verfassungsverstoß: Das Modell verstößt gegen Artikel 12 des Grundgesetzes (Berufsausübungsfreiheit). Denn die freiberuflichen Wirtschaftsprüfer werden dabei als Abschlussprüfer ausgeschlossen. Die neue Lösung des BMJ führt zum selben Ergebnis.

Der wp.net-Vorstand und das wp.net-Beiratsmitglied Dr. Wittsiepe, unterstützt von großen Organisationen (z.B. TÜV SÜD), konterten zuletzt am 19.04.24 mit einem anderen Modell: Zusammenarbeit der Abschlussprüfer mit den sog. Service Providern. Der erwachte Widerstandsgeist des wp-net-Mittelstands fand breite Unterstützung auch bei großen Unternehmen, was die Regierung wohl zum Nach- und Umdenken bewegte. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) wird nun überarbeitet, die Umsetzung der CSRD-Richtlinie verschiebt sich vermutlich bis in den Herbst hinein.

WP Roland Kruse Kraft und WP/StB/RA Holger Friebel vom wp-net-Vorstand informierten im Mai auch die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag über den „mittelstandsfeindlichen Referentenentwurf des BMJ“. wp.net möchte Sie heute mit einer Zusammenfassung des damaligen „Aufklärungsschreibens“ von Roland Kruse-Kraft nochmals informieren.

Die Umsetzung der CSRD-EU-Richtlinie zeigt deutlich, wie wichtig eine eigenständige berufliche Interessenvertretung ist. Wir wünschen Ihnen weitere erhellende Einblicke in die Aktivitäten des wp.net für den freiberuflichen WP-Mittelstand und die Einzelpraxen.

Ihr Michael Gschrei 
und das Team von wp-net

wp.weekly

 


Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in deutsches Handelsrecht umfasst zwei verschiedene Prüfungen:

  • Betriebswirtschaftliche und handelsrechtliche Prüfungen
  • Technisch/naturwissenschaftliche Prüfungen

Während Wirtschaftsprüfer (WP) über die Expertise für betriebswirtschaftliche Prüfungen verfügen, fehlt ihnen i.d.R. die Expertise für technische Prüfungen, die andere Fachleute haben. Die „BIG4“, unterstützt durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK), streben danach, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte (NB) als Vorbehaltsaufgabe der WP zu etablieren. Dadurch würden die BIG4 bevorzugt werden. Seit dem Scheitern der Joint Audit Prüfungen wissen wir, dass Unternehmen keine Aufteilung der Prüfungen wünschen und kleinere WP-Kanzleien beide Prüfungen i.d.R. nicht anbieten können.

Die EU-Richtlinie lässt die EU-Mitgliedsstaaten entscheiden, ob nur die Wirtschaftsprüfer oder auch andere zertifizierte Prüfer Nachhaltigkeitsberichte (NB) prüfen dürfen. Die meisten EU-Staaten sehen auch die Prüfung von NB durch Nicht-WPs vor. Sollte Deutschland diese Lösung nicht auch übernehmen, wird nicht nur der Interessensausgleich zwischen WP-Konzernen und dem WP-Mittelstand verhindert, auch könnte es zu Problemen bei grenzüberschreitenden Konzernen und zur Benachteiligung deutscher WPs führen. Dies könnte eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof nach sich ziehen.

In einem Schreiben vom 19.04.2024 zum Referentenentwurf des BMJ argumentiert das IDW:

Der Abschlussprüfer solle Nachhaltigkeitsberichte prüfen, auch wenn externe Dritte diese bereits geprüft haben, ohne zu begründen, warum Unternehmen dann zwei Prüfungen bezahlen sollen.

Nur Abschlussprüfer (vorzugsweise BIG4?) seien methodisch dazu geeignet. Diese Sicht stellt andere Prüfungsorganisationen, z.B. den TÜV SÜD, als unqualifiziert dar; eine Begründung liefert das IDW hierfür nicht.

Weiterhin würden nur Abschlussprüfer (BIG4) einer staatlichen Qualitätskontrolle (APAS) unterliegen. Dies ist nichtzutreffend, da auch technische Prüfungsorganisationen qualitätssichernden Maßnahmen unterliegen.

Velten zeigt, dass die Erweiterung der WP-Aufgaben zur weiteren Konzentration auf dem WP-Markt führen würde, wobei er drei Handlungsalternativen betrachtet: a.) Prüfung durch einen WP, b.) zwei WPs (einer für Finanzen, einer für Nachhaltigkeit) oder c.) WP und Nicht-WP.

Empirische Befunde zeigen, dass der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern sowohl bei BIG4 als auch bei mittelständischen WPs zu a.) und b.) bestehen bleibt und nur durch die Integration von Nicht-WPs (c.) gelöst werden kann.

Deshalb hebt Velten auch Kooperationsmöglichkeiten zwischen WPs und Umweltgutachtern hervor.

Diese Autoren beurteilen die „accountants“ für die Prüfung der NB als höher qualifiziert als „non-accountants“, zumal diese auch einer ausgeprägten Berufsaufsicht unterliegen.

Dieses Urteil wird bei Verwendung einheitlicher Prüfungsstandards von der herrschenden Meinung nicht geteilt.

Nachhaltigkeitsberichte müssen fachlich fundiert und wirksam geprüft werden.

Die Forderung des IDW nach der exklusiven Prüfung des NB durch WPs entbehrt einer wissenschaftlichen Grundlage und dient wohl eher den wirtschaftlichen Interessen der BIG4. Ein demokratischer Gesetzgeber, der ein für den Umweltschutz wirksames Gesetz schaffen möchte, sollte stattdessen eine realitätsnahe Lösung unter Berücksichtigung der Ressourcen von WP und Nicht-WP anstreben. Gesetzlich zu regeln wären die Anforderungen zur Übernahme von Prüfungsurteilen Dritter und die Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht gemäß HGB.

Ihr Roland Kruse-Kraft
und das Team von wp.net


Hat Ihnen der Artikel gefallen?
Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie die neuesten Beiträge zuerst!



Bildnachweis: LeoWolfert/Shutterstock

Diesen Newsletter auch als Videocast anhören und -sehen:

Besuchen Sie auch gerne unserem YouTube Wirtschaftsprüfer Infokanal WP-Verband

 

MITGLIED
WERDEN