Die 10 wp.net-Themen zur Beiratswahl 2022
Wahlen
Kategorie: Beiratswahlen
Datum: 27.06.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie angekündigt, stellen wir hier nochmal unser 10 Punkte-Programm für die Zeit nach den Beiratswahlen 2022 im Einzelnen vor. In drei Wochen, am 5. Juli, ist Wahltag. Das Ergebnis entscheidet über Ihre und unsere beruflichen Chancen und Möglichkeiten der nächsten vier Jahre. Wer seine 45 WP bzw. 9 vBP-Stimmen nicht abgibt, stimmt für jene Liste, die er nicht haben wollte.

Diese Themen sind für wp-net für die Zukunft des WP-Mittelstand und der Einzelpraxen von wesentlicher Bedeutung:

1. Qualitätskontrolle mit Augenmaß

Was die WPK dazu beitragen muss:

  1. Definition kleiner Praxen, bei denen Skalierung möglich ist (Hinweis KfQK)
  2. Prüfer f. Qualitätskontrolle (Anforderung „Auf Augenhöhe“ muss weg). (Hinweis KfQK)
  3. Schwerpunktprüfung im letzten Jahr unter Einbezug der Nachschaudurchsicht (Hinweis KfQK)
  4. Fünf kritische Erfolgsfaktoren gelten nur, wenn im Gesetz oder Satzung (Hinweis KfQK)
  5. Tagwerksvorgabe muss weg (unterschiedlichen Situationen wird der Realitäten nicht gerecht). (Hinweis KfQK)
  6. Wirksamkeit der Nachschau durch die Praxis muss stärker bei der Qualitätskontrolle berücksichtigt werden (Hinweis KfQK)
  7. Gesetzgeber muss die Letztverantwortung/ Letztentscheidung der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), deutlich regeln. Zurzeit ist die Aufsicht zu stark in die Auswertung der Qualitätskontrolle involviert und damit Erstaufsicht. Was fällt unter Letztentscheidung?
  8. Sachgerechte Dokumentation der Qualitätskontrolle. Keine Wegbeschreibungen, sondern Nachweis der eingesehenen Nachweise (z.B. Kopie der Prüfungsplanung, statt die Prüfungsplanung selbst nochmals beschreiben. (Hinweis KfQK)

Konsequenzen aus dem Maßnahmenkatalog:

  1. Was gibt es schon?
  2. Der Hinweis zur Durchführung/Doku der QK und Berichtserstattung über die Qualitätskontrolle bei kleinen Praxen und Gesellschaften ist nicht verhältnismäßig und deswegen aufzuheben, bzw. zumindest anzupassen. Es geht um Mindestanforderungen. Umsetzung der verhältnismäßigen Qualitätskontrolle bei kleinen Praxen ist neu zu fassen. (Hinweis KfQK)
  3. Transparenz bei der Berichterstattung über die Qualitätskontrolle in Bezug auf kleine Praxen, Next 20 und Big4 (WPK Satzung f. QK)

Wer wird für die Umsetzung gebraucht?

  1. Gesetzgeber, Kammer und KfQK (Satzungsänderung und neues Team)
  2. Gesetzgeber (Klarstellung der APAS Macht, Fachaufsicht über APAS)
  3. Wählerinnen und Wähler, die der WP-Gschrei und vBP-Eschbach die Mehrheit verschaffen

2. Die Professional Service Firm (PSF) im Blick der Berufspflichten

Die große Macht der PSF braucht große Kontrollen

  1. Warum bleibt die PSF (bis 2020) in der deutschen Literatur unbekannt?
  2. Welche Dienstleistungen bringen die Big4
    Noch im Februar 2022 fand man auf den Startseiten der Big4 folgende Kernthemen
    KPMG: “Digitale Transformation”; (Anteil Prüfungen 2020: 26,7 %)
    EY: “Die Klima- und Trendwende im Verkehr erfordert ein Preissignal” (Anteil Prüfungen: 20,8 %)
    Deloitte: “Klimawandel und Konsumverhalten; Neue Deloitte Studie” (Anteil Prüfungen: 15,9%)
    PWC: “Professional Management Service” (Anteil Prüfungen: 13 %)
  3. Folgen der PSF für den Bestätigungsvermerk
  4. Folgen aus den Prüfermängeln sind steigende Regulierungen, die den gesamten Berufsstand treffen
    Selbstregulierung
    – Fehlerkultur
    – Kapitalbindung
    – Freiwillige Qualitätskontrolle mit Beteiligung unabhängiger Organe
    – Qualitätssichernde Entgeltregelung)
    Staatliche Regulierung
    – „Im Ergebnis ist die Wirtschaftsprüfung eine historisch gewachsene Institution, deren Ziele, Aufgaben und Anspruchsgruppen in hohem Masse dem politischen Aushandlungsprozess unterliegen.“ Damit sagt Dr. Alt: WPG wird maßgeblich von der Lobbyarbeit bestimmt.
    – Wenn Staat reguliert, dann bezahlen alle die Versagerkosten? (Siehe FISG und Ausweitung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit)
    – Berufspflichten stärken gegen die Interessenskollision durch Trennung Beratung und Prüfung, Joint Audit (Vier sehen mehr als zwei)
    – Aktienamt vergibt Aufträge
  5. Vorgaben der WPK zur Stärkung der Berufspflichten

3. Fehlerkultur statt Rasterfahndung

Fehlerkultur statt Rasterfahndung mit dem Bundesanzeiger

  1. Jeder Fehler erhöht die Qualität. Aber nur dann, wenn man diese Fehler dem Berufsstand zur Kenntnis bringt. (Human Factor: Aus der Verkettung ungünstiger Umstände, entstehen die größten Prüfungsrisiken) Aus der Nichteinhaltung der kritischen Grundhaltung entsteht ein Vertrauensverhältnis, damit wird den Aussagen des Vorstands Vertrauen geschenkt, was völlig unangemessen ist.
  2. Schuldige suchen bringt nichts, weil es eine große Anzahl von Mitwirkenden gibt. Man bestraft immer den Verkehrten.
  3. Fehleranalyse hat zwei Teilbereiche
    Fehlerprävention: Wie kann dieser Fehler zukünftig vermieden werden?
    Fehlermanagement: Wenn er doch passiert, wie können die Auswirkungen minimiert werden?
  4. Fehler führen nicht zur Strafe, sondern die Nichtmeldung/-bekanntgabe.
    Auf mittlere Sicht soll die Berufsaufsicht ersetzt werden.
    Fehler sind kein Grund aufzugeben. Die Erfolgreichsten nehmen sie vielmehr zum Anlass, ihr Ziel noch fester ins Visier zu nehmen.
    Jedes Mal, wenn wir einen Fehler vertuschen, multiplizieren wir ihn damit potenziell. EY anscheinend mit der Treuhänderbescheinigung, statt Bankbestätigung. Vertuschen der Minderqualität des PN.
  5. Final Call nach Philipp Keil: Human Factor
    Reden: Nicht einzelne Fehler sind gefährlich, sondern das Schweigen darüber. Die meisten Fehler können aufgefangen werden – wenn sie bekannt sind.
    Ursachenforschung: Tragen Sie in Ihrem Umfeld dazu bei, Fehler zu enttabuisieren. Vergessen Sie die Schuldfrage und gehen Sie stattdessen den Ursachen auf den Grund.
    Anreize: Schaffen Sie in Ihrem Unternehmen Anreize dafür, dass Fehler auf den Tisch kommen, anstatt unter den Teppich gekehrt zu werden.
    Verbreitung: Setzen Sie ein eigenes Reporting-System auf, in dem Mitarbeiter ihre Fehler (ggf. anonym) thematisieren und diskutieren können.
    Konsequenzen: Ziehen Sie aus relevanten Fehlern Lehren, sowohl für die Fehlerprävention als auch für das Fehlermanagement. Schließen Sie somit ursächliche Lücken im System.

4. Bessere Prüfungsregeln durch Mitwirkung der WPK

Facharbeit mit der WPK

  1. Mängel in der Transformation zu Lasten des Berufsstands und der Bilanzleser
    Beispiel aus 2003: Am Anfang der Transformation der IAS-Standards:  Keine Übernahme der ISA-Skalierung. Der Versuch mit den PH 2003 (PS Anwendung auf KMU-Prüfungen) wurde schnell wiedereingestellt.
    Ein Grund, warum es zur Finanzkrise überhaupt kommen konnte, liegt für uns darin, dass die IDW PS es den Big4-Bankenprüfern ermöglichten, mittels Plausibilisierung die vielen Milliarden EUR an strukturierten aber mangelhaft transparenten Finanzprodukten uneingeschränkt zu bestätigen. Für ihr Versagen wurden sie nicht zur Rechenschaft gezogen.
    Für die Prof. der Rechtswissenschaft ist dies nur ein Designfehler: „Erstens kann man es als grundsätzlichen Designfehler der ISA ansehen, dass diese (Anm.: Standards) vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer selbst entwickelt werden“.
  2. Berufliche Selbstverwaltung ausgeschaltet
    Der Gesetzgeber hat dem Berufsstand in § 4 WPO die Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben in die Selbstverwaltung übergeben und bestimmt, dass eine Kammer der Wirtschaftsprüfer gebildet wird, die in „unmittelbarer Staatsverwaltung tätig“ wird.
  3. WPK-Facharbeit ist notwendig, IDW kann keine Rechtsnormen schaffen
    Die WPK hat bisher die Facharbeit ohne Bedingungen dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) überlassen. Michael Gschrei hatte in seiner Zeit als Präsident diese Übertragung aus den 90er Jahren aufgekündigt. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Das privatrechtlich organisierte IDW (e. V.) kann keine Rechtsnormen schaffen, so schreibt Prof. Lenz im BB 2017, Heft 37: „Die Prüfungsstandards des IDW werden nicht kontrolliert, obwohl die Abschlussprüferrichtlinie eine Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsicht auch für die Prüfungsstandards vorsieht” (Schülke, IDW Standards und Unternehmensrecht, 2014, S. 333).
    Aus rechtsstaatlichen Gründen ist die Facharbeit und sind die Prüfungsstands vom Beirat festzustellen und nicht von den Vertretern des Big4-Kapitals.

5. Beiratswahl ist Beitragswahl

Beitrag ohne die Gebühren der Qualitätskontrolle, dazu eine Gebührenverordnung für Qualitätskontrolle

  1. QK-Gebühren (rund 100 EUR) raus aus den Beiträgen
  2. Gerechte Beiträge und gerechte Verteilung der WPK-Kosten. D.h. Gebührenordnung für Qualitätskontrolle in der WPK auf Umsatzbasis abrechnen. Je größer der Umsatz, desto höher die Gebühren für den Abschlussprüfer.

6. Förderung der Selbstständigkeit der Kommission für Qualitätskontrolle

Maßnahmen zur Förderung:

  1. Die Leitung und weitere Mitglieder in der KfQK orientieren an den Wünschen der APAS.
  2. Beispiel sind die vor Jahren von der APAS geforderten fünf kritische Erfolgsfaktoren
    Auszug aus dem Tätigkeitsbericht der KfQK zur Anerkennung der APAS 2019
    Die APAS vertieft in ihren Jahresberichten und Arbeitsprogrammen der Vorjahre ihre Ausfüh­rungen zu den kritischen Erfolgsfaktoren des Qualitätskontrollverfahrens. Aus ihrer Sicht hängt eine Verbesserung der Qualitätskontrollen von der Erfüllung nachfolgender Punkte ab.
    1. Berücksichtigung der erforderlichen Anforderungen an die Erfahrung der PfQK bei der Prüferauswahl, (Qualitätskontrolle auf Augenhöhe)
    2. Risikoorientierte und materiell-inhaltliche Durchführung von Qualitätskontrollen (ein­schließlich eines angemessenen Zeiteinsatzes der PfQK), 1 Tagwerk, Gegen EU Vorstellungen
    3. Aussagekräftige Berichterstattung der PfQK,
    4. Sachgerechter Aufgriff von Berufsrechtsverstößen (Bei Big4 nicht gewährleistet)
    5. Durchsetzung wirksamer Qualitätskontrollen

    Die KfQK teilt die von der APAS genannten kritischen Erfolgsfaktoren. Sie wirkt in ihren Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für PfQK, aber auch durch Rückfragen an die PfQK im Zu­ge der Auswertung von Qualitätskontrollberichten, die Teilnahme an Qualitätskontrollen so­wie die Durchführung von Untersuchungen bei PfQK auf die Durchsetzung von ordnungs­gemäßen Qualitätskontrollen hin. Für ein wirksames Qualitätskontrollverfahren ist die ordnungsgemäße (was versteht die KfQK darunter) Durchführung der Qualitätskontrollen durch die PfQK von hervorgehobener Bedeutung. Die Wirksamkeit der Qualitätskontrollen hängt wesentlich davon ab, dass dabei erfahrene PfQK mit einem angemessenen zeitlichen Aufwand, auch für die Auftragsprüfung, tätig werden.
  3. Neuwahl in die KfQK nach der Wahl
    Die Mehrheit in der Kommission für Qualitätskontrolle muss die Themen des Mittelstands kennen und auch umsetzen wollen.
    Vita der Kandidaten kennenlernen und auswerten.
  4. IDW Auftraggeber Kommissionsmitgliedern ist mit der Unabhängigkeit nicht vereinbar
    Mitglieder sind Dienstleister des IDW. Mit der Unabhängigkeit nicht vereinbar.

7. Demokatisierung der WPK

  1. Rechte sind ungleich verteilt. Beirat gibt Rechte in der konstituierenden Sitzung an Vorstand ab.
  2. Beirat braucht Aufsichts- und Überwachungsrechte gegenüber Vorstand.
  3. Beirat muss legislative Rechte erhalten und darf seine Mitwirkung an Satzungsregeln darf nicht vom Wohlwollen des Vorstands abhängen, wie dies aktuell der Fall ist.
  4. Siehe hierzu auch das 17 Min.-Video von Mark Schüttler

8. Kammer als Dienstleister für den Mittelstand

Beispiele für Verbesserungsbedarf

  1. QSHB
    – für die Abschlussprüfung Mittelstande (siehe IWP Österreich)
    – für die Praxisorganisation mit Skalierung (siehe IWP Österreich)
  2. Übersetzungsrechte ISA an die WPK und kostenlose digitale ISA-Übersetzungen für die Kammermitglieder
  3. Unterstützung bei der Realisierung der verhältnismäßigen Qualitätskontrolle

9. Gebührenordnung (qualitätssichernde Entgeltregelung)

Gründe:

Unterbindet Dumpingpreise, dient dem Verbraucherschutz und der Prüfungsqualität, Stärkt Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, hilft gegen die Marktkonzentration, dient der Nachwuchsförderung im Mittelstand, Unterstützt Kanzleinachfolge.

  1. Teil-Lösung bereits 2014 erstellt. Bekam keine Mehrheit im Beirat.
  2. Änderung der WP/vBP-Berufssatzung
  3. Keine Honorarordnung für WP, sondern eine Gebührenordnung für die Tätigkeit für ein öffentliches Amt ist hervorzuheben

10. Zusammenführung der Berufsbezeichnung WP und vBP zu WP

  1. vBP und WP unterliegen bei der Durchführung der AP den gleichen Anforderungen der Qualitätskontrolle
  2. EU-Recht unterscheidet bei den AP nicht zwischen WP und vBP
  3. Prüfungsbeschränkung auf mgr Gesellschaften bleibt bestehen
  4. Wer gegen die Spaltung des WP-Berufsstands ist, findet hier ein Zuhause

Unterstützen Sie unser Wahlprogramm für den Mittelstand und die Einzelpraxen!

Dazu bitten wir Sie, Ihre 45 WP-Stimmen der WP Gschrei-Liste bzw. Ihre 9 vBP-Stimmen der vBP-Eschbach-Liste (siehe Anlage) zu geben. Nehmen Sie an der WPK-Beiratswahl bis zum 5. Juli 2022 18 Uhr (Eingang der Stimmzettel) teil. Geben Sie Ihre 45 Stimmen der WP Gschrei-Liste bzw. Ihre 9 Stimmen der vBP-Eschbach-Liste, damit wir die erforderliche Mehrheit für die Umsetzung bekommen.

Hinweis bei fehlenden Wahlunterlagen

Sollten Ihnen Teile der Wahlunterlagen fehlen, wie zum Beispiel das Blatt mit der Erklärung zur eigenen Stimmabgabe oder ein Rücksendekuvert oder überhaupt noch keine Wahlunterlagen eingegangen sein, dann können Sie die Ersatzunterlagen nochmals per Mail von der WPK-Geschäftsstelle, Herrn Dr. Uhlmann, anfordern.  Ein 2. Versand findet am 17. Juni statt.

Mehr zu unseren Analysen und den dazu passenden Reformplänen auf wp-net-Aktuelles und auf der wp-net-Wahl-Website:

Bildnachweis: Shutterstock

Michael Gschrei
Author: Michael Gschrei

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