Sprechen wir mit WP StB RA Dr. Thomas Weckerle über sein Seminar “Bewertung von KMU”
Weckerle
Kategorie: Facharbeit | Seminare
Datum: 19.10.2022

Die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird in der Praxis immer herausfordender. Insbesondere vor dem Hintergrund vielfach offener Nachfolgeregelungen und steigender steuerlicher Anforderungen.

Diese und weitere Themen präsentiert unser Referent, Herr Dr. Dr. h.c. WP StB RA Thomas Weckerle, in seinem Seminar “Bewertung KMU und Gutachtenerstellung” am 10. November.

Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen haben wir uns entschieden, die als Präsenzseminar geplante Veranstaltung nun Online durchzuführen. So erreichen wir einen größeren Teilnehmerkreis und gleichzeitig können wir das Seminar auch aufzeichnen. Die Teilnehmer bzw. Interessierte können die Inhalte jederzeit wieder abrufen.

Im nachfolgenden Interview stellt Dr. Thomas Weckerle auch die Schwerpunkte seines Seminars “Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen und Gutachtenerstellung” vor.

wp-net: Sie haben vor zwei Jahren in der WP Praxis 1-2021 zur Bewertung kleiner und mgr Unternehmen Grundsätzliches und Besonderes vorgestellt. Werden Sie im Seminar  2022 dazu ein Update bringen?

Dr. Dr. h.c. Thomas Weckerle: In den letzten 2 Jahren sind in der Literatur u.a. die Anpassung der Marktrisikoprämie, die Anforderungen an eine valide Planung und die Berücksichtigung des Grades der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens diskutiert worden. Diese und andere neue Aspekte werde ich im Seminar vorstellen. 

wp-net: Muss der wp.net-Hinweis 2018 zur Bewertung von KMU, der maßgeblich von Ihnen mitformuliert wurde, aktualisiert werden und welche Kapitel sind davon besonders betroffen? 

Dr. Dr. h.c. Thomas Weckerle: Im wp-net-Hinweis sollte noch stärker betont werden, welche Auswirkungen der Anlass der Bewertung (Rechtsstreit, beabsichtigter Verkauf des Unternehmens, Zugewinnausgleichsermittlung, Wertermittlung für Erbschaftsteuer etc.) auf die Begutachtung hat. 

wp-net: Wo werden Sie die Schwerpunkte ihres Seminars legen?

Dr. Dr. h.c. Thomas Weckerle: u. a. die Beurteilung der Planung, Besteuerung der Risikozuschläge, Gutachten aus steuerlichen Anlässen, sowie

  • Eigenkapitalausstattung
  • Behandlung Nicht-betriebsnotwendigen Vermögens
  • Einbeziehung betrieblich genutzten Privatvermögens
  • Liquidationssubstanzwert (insbesondere Abgrenzung zu § 11 Abs. 2 S. 3 BewG)
  • Verplausibilisierung
  • Bewertung von mehrstufigen Unternehmen

wp-net: Wird sich an der Einstufung eines Unternehmens als KMU für die Unternehmensbewertung etwas ändern? Grund: Im ISA-Abschlussprüfungsbereich hat das komplexe Unternehmen das kleine Unternehmen abgelöst.

Dr. Dr. h.c. Thomas Weckerle: KMU ist ein Typenbegriff, der auch Unternehmen umfasst, die gar nicht bilanzierungspflichtig, geschweige denn prüfungspflichtig sind. Auf die Abgrenzungen, die wir aus dem Prüfungsbereich kennen, kommt es nicht an. Auch die Einnahmen-Überschussrechnungen, bspw. von Handwerksbetrieben und Freiberufler-Praxen können Gegenstand einer Unternehmensbewertung sein.

wp-net:  Ab wann wird die Zinsänderungspolitik der Notenbanken Einfluss auf die neue Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes nehmen? Ist dies schon ein Thema für das Seminar?

Dr. Dr. h.c. Thomas Weckerle: Nach allgemeiner Meinung (u. a. IDW) wurde parallel zur Absenkung der Basiszinsen die Marktrisikoprämie erhöht; dies wird natürlich im Seminar erörtert. 

wp-net: Wird es nach dem Seminar die schon oft geplanten zwei Mustergutachten geben? Eines orientiert sich am Verkauf und eines am Kauf eines Unternehmens.

Dr. Dr. h.c. Thomas Weckerle: Das Problem ist, dass in einem oder auch zwei Mustergutachten nicht die Vielzahl der unterschiedlichen Bewertungsanlässe erfasst werden kann. 

wp-net: Herzlichen Dank für das Interview, lieber Herr Dr. Weckerle.

wp-net Team
Author: wp-net Team

MITGLIED
WERDEN