Ein Meilenstein für die mittelständische Wirtschaftsprüfung: Fachliche Kooperation von wp-net und TÜV SÜD zur Nachhaltigkeitsprüfung
Kooperation_wp-net und TÜV Süd
Kategorie: Aktuelles
Datum: 15.09.2023

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts stellt für die betroffenen Unternehmen eine große Herausforderung dar. Zahlreiche ESRS-Reporting Standards kommen zum Einsatz. Neue und bisher wenig bekannte Anforderungen kommen auf den WP-Berufsstand zu.

Allein zum Klimaschutz nennt der ESRS E1 sieben Treibhausgase, die Gegenstand der Berichts- und Prüfungspflicht werden. Neben Kohlendioxid sind dies Methan, Distickstoffoxid, Teilfluorierte und Perlfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofffluorid. Auch die Prüfungsstandards mit rein qualitativen Erläuterungen enthalten zahlreiche Fallstricke, so etwa ESRS S2 “Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette” und ESRS 3 “betroffene Gemeinschaften”.

Bei der Aufstellung des Berichts sollten die Anforderungen an Prüfungsnachweise des Prüfungsstandards ISSA 5000 (noch im Entwurf) beachtet werden. Um eine hohe Qualität zu erreichen, ist fachliche Beratung auf allen Ebenen der Schlüssel zum Erfolg.

Eins ist daher wichtig zu wissen: Die Zeit ist schon knapp!

Für das Geschäftsjahr 2024 müssen börsennotierte Unternehmen ihre ersten Berichte prüfen lassen, gefolgt 2025 von großen nicht-PIE Unternehmen. Damit werden viele Mandanten mittelständischer Wirtschaftsprüfer aufstellungs- und prüfungspflichtig.

Noch wichtiger ist: Viele Dinge müssen vorbereitet und im Unternehmen rechtzeitig installiert werden, um für die Berichtserstellung 2025 über die notwendigen Informationen zu verfügen.

EU gegen Marktbeherrschung

Die EU-Kommission hat die Gefahr einer Stärkung des Big4 Oligopols erkannt. Der nationale Gesetzgeber wurde aufgefordert, für den anspruchsvollen fachlichen Teil naturwissenschaftlicher Angaben, Dienstleister für Bestätigungsleistungen zuzulassen. Frankreich wird dies konsequent umsetzen. Ob das in Deutschland auch der Fall sein wird, ist noch offen.

IDW und WPK setzen sich aktiv dafür ein, dass die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts ausschließlich dem bestellten Jahresabschlussprüfer vorbehalten wird. Damit wird ein Junktim zwischen Abschlussprüfung und Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts hergestellt. Mit der Vorbehaltsaufgabe wird gezielt die Stellung der mittelständischen und kleinen Wirtschaftsprüfers im Prüfungsmarkt geschwächt. Ein Schlag ins Gesicht seitens der Kammer gegenüber der Mehrheit der Kammermitglieder, die sich so gegen die Mehrheit der freiberuflichen Praxen positioniert. 

Das bedeutet: Der bisherige Abschlussprüfer scheidet aus! Denn wer fachlich den Nachhaltigkeitsbericht nicht prüfen darf, muss das gesamte Mandat abgeben.

Klar ist: Die Qualifikation zur Prüfung dieser Angaben kann nicht durch Wochenend- oder Abendkurse erreicht werden. Allenfalls erhält man einen Überblick, sofern überhaupt zeitliche und personelle Kapazitäten in der Praxis zur Verfügung stehen.

wp-net und TÜV SÜD bündeln ihre Kräfte

Wir freuen uns, dass wp-net mit dem TÜV SÜD einen der kompetentesten Partner für eine Kooperation zum Nachhaltigkeitsbericht und zur Nachhaltigkeitsprüfung in Europa gewinnen konnte. Die Kooperation kann von allen Kolleginnen und Kollegen und deren Mandanten für die Beratung bei der Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts genutzt werden.

Die Kooperation von wp-net und TÜV SÜD dient somit auch dem Schutz der Mandatsverhältnisse und stellt Know-how für die Aufstellung und spätere Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts zur Verfügung. Damit wird nicht nur die Unabhängigkeit eingehalten, sondern auch die hinreichende Prüfungssicherheit wird gewährleistet.

Bei Interesse wenden Sie sich an:

Dr. Richard Wittsiepe
Düsseldorfer Str. 42
47051 Duisburg
rwittsiepe@webag.com

Hier gelangen Sie zur gemeinsamen Pressemitteilung.



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Bildnachweis: PopTika/Shutterstock

wp-net Team
Author: wp-net Team

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