wp.weekly: Die Wirtschaftsprüferkammer – ein Schutzschirm für Big4?
Schutzschirm
Datum: 28.10.2022

Heute bringt Rainer Eschbach, von 2018 bis 2022 Mitglied im WPK-Vorstand, seine Enttäuschung über die gescheiterte Einführung der verhältnismäßigen Qualitätskontrolle zu Papier. Die Ungleichbehandlung von Big4-Praxen und kleinen Praxen macht er an zwei Beispielen deutlich: Er beleuchtet die von der KfQK, mit Unterstützung der APAS 2020, bei der Qualitätskontrolle eingeführte Stabilitätsprüfung und die Ungleichbehandlung der wesentlichen Einzelfeststellungen.

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und lassen Sie seine Gedanken auf sich wirken.

Wir werden die Schutzschirmreihe weiter fortsetzen.


Die Wirtschaftsprüferkammer – ein Schutzschirm für Big4? 

von Rainer Eschbach
Mitglied im Vorstand bei wp-net e.V.

Zweierlei Stabilitätsprüfungen bei der Qualitätskontrolle? 

2016 wurde bei den Big4 der Qualitätskontrollzeitraum im Non-PIE-Bereich von drei auf sechs Jahre verlängert. Dagegen hat die Mehrheit der Mitglieder der Big4-nahen Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) den Zeitaufwand für die Durchführung der Qualitätskontrolle bei den kleinen und mittleren Praxen massiv erhöht. 

Grund: Die fünf kritischen Erfolgsfaktoren der APAS 2018 wurden von der Leitung der KfQK unterwürfig durchgesetzt. Des Weiteren ignorierte die KfQK den „Auftrag“ des WPK-Vorstands, die im Dez. 2019 vom Beirat beschlossene Satzung f. Qualitätskontrolle mit verhältnismäßigen Hinweisen zu ergänzen. 

Statt die schwerpunktmäßige Qualitätsprüfung tiefer zu erläutern, verlangte sie z. B. im Hinweis zur Durchführung der Prüfung in Tz 34 die Prüfung der Stabilität des Qualitätssicherungssystems über sechs Jahre. Diese Forderung manifestiert sich bei der QK-Kontrolle in einer Erhöhung des Stichprobenumfangs, weil dazu weitere Aufträge einzubeziehen sind. In anderen EU-Ländern: Fehlanzeige!

Diese Forderung wurde anscheinend weder bei den Big4 gestellt, geschweige denn dort auch umgesetzt. Der Stichprobenumfang mit rund 40 bis 50 Aufträgen bei einer Grundgesamtheit von 25.000 bis 40.000 Aufträgen blieb – trotz der Verdoppelung der QK-Dauer auf 6 Jahre –  gleich.

Selbstsanktionierung der Einzelverstöße bei Big4, statt Gleichheit vor dem Gesetz?

Die seit Juni 2016 bei der Qualitätskontrolle erkannten Einzelfeststellungen sind der KfQK zu melden (Aufhebung der Firewall). Die WPK-Berufsaufsicht kümmert sich dann um die Sanktionierung. 

Diese Meldepflichten bleiben den Big4 bis heute wohl erspart. Die Big4-Prüfer dürfen sich hausintern selbst um die Sanktionierung der Einzelfeststellungen ihrer WPs kümmern. Diese Privatisierung der Sanktionierung wird von der KfQK und APAS mitgetragen. Es erfolgt anscheinend auch keine Meldung der in den internen Nachschaumaßnahmen erkannten wesentlichen Einzelfeststellungen an die KfQK. Dies wäre unserer Meinung nach aber erforderlich, wenn man die Ergebnisse der Nachschau bei der Stichprobenanzahl vermindernd berücksichtigen möchte. 

Wer aufgibt, hat schon verloren – wir kämpfen weiter für die Verhältnismäßigkeit!

Die wp-net Mitglieder im WPK Vorstand haben sich von 2018 bis 2022 dafür starkgemacht, endlich ein gerechtes und auch verhältnismäßiges System der Qualitätskontrolle auf die Beine zu stellen. Michael Gschrei und Richard Wittsiepe haben als Mitglieder im Ausschuss zwar eine Satzung mit einigen verhältnismäßigen Regelungen erreicht, die Ungleichbehandlung der Praxisgrößen ist jedoch geblieben. Dies liegt nicht in der Natur der Qualitätskontrolle, sondern in den unverhältnismäßigen Hinweisen der KfQK. 

Der letzte schriftliche Vorstandsapell an die Leitung der KfQK im Juli 2022 – zur Verhältnismäßigkeit – hat bislang nichts gebracht. Papier ist bekanntlich geduldig! 

Deswegen gilt für wp-net das neue Motto: Es lebe die außerparlamentarische Opposition!

Ihr
Rainer Eschbach


Hat Ihnen der Artikel gefallen?
Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie die neuesten Beiträge zuerst!

Bildnachweis: alphaspirit.it/Shutterstock

Rainer Eschbach
Author: Rainer Eschbach

MITGLIED
WERDEN