wp.weekly: IDW verweigert ISQM Übersetzung
Beitragsgrafik wp.weekly 03.11.2023: Fragwürdige Vorgänge bei den ISQM1 und ISQM2-Übersetzungen: Der Täuschung auf den Fersen!
Datum: 02.11.2023

Das IDW profitiert nicht nur erheblich von den Einnahmen aus den Übersetzungen der internationalen ISA-Standards, sondern auch von ihrer Beteiligung an der Standardsetzung. Parallel dazu scheint das IDW durch ihre bisherige Verweigerung der Skalierung der Standards eher eine Umstrukturierung des Berufsstands voranzutreiben.

Obwohl das IDW das Exklusivrecht zur Übersetzung der Standards der IFAC besitzt und die Abo-Kollegen ihre Jahresgebühr schon lange entrichtet haben, hält das IDW die wohl schon bezahlten Übersetzungen seit Anfang 2022 zurück. Sie glauben das nicht?

Was könnte hinter dieser ungewöhnlichen-IDW-Versteck-Taktik stecken? Im heutigen wp-weekly macht sich WP/StB/RA Holger Friebel Gedanken über mögliche Motive für diese verborgen gebliebenen Übersetzungen. Lesen Sie also weiter und lernen Sie das IDW nach meiner Meinung von einer berufsunwürdigen Seite kennen.

wp.weekly

 


Fragwürdige Vorgänge bei den ISQM1 und ISQM2-Übersetzungen: Der Täuschung auf den Fersen!

von WP/StB/RA Holger Friebel
Mitglied bei wp-net  e.V.

Letzte Woche wurde mir von einem Kollegen mitgeteilt, dass er die deutschen Übersetzungen von ISQM1 und ISQM2 im Internet gefunden habe. Sie stammen vom IdW und datieren vom Februar 2022. Auf meine Nachfrage hat das IdW bestätigt, dass es zum einen die aktuellen Übersetzungen sind und zum anderen, dass eine Verteilung über das Internet nicht geplant war. Es handele sich um ein Versehen der IFAC, die die Übersetzungen ursprünglich absprachewidrig auf Ihrer Homepage zum Download angeboten habe. Der Link sei schon seit langem auf Betreiben des IdW inaktiviert, jedoch können die beiden Dateien über den Cache der Suchmaschine noch abgerufen werden.

Fehlende Transparenz: Verwirrung auf der WPK-Homepage

Ich frage mich nun, warum keiner von den Übersetzungen, die wohl für unsere österreichischen und schweizer Kollegen angefertigt wurde, wusste? Selbst auf der Homepage der WPK stand letzte Woche noch zu lesen, dass die Übersetzungen von ISQM1 und ISQM2 noch ausstehen. Käuflich erworben werden können die beiden Übersetzungen bisher nicht.

Suche nach Motiven für das befremdliche IDW-Handeln

Ein Versehen beim IdW kann ausgeschlossen werden. Rein finanzielle Motive auch, obwohl diesem Verhalten eine gewisse Absatzförderung zugesprochen werden muss. Also bieten sich nur zwei andere Motive an:
Zum einen kann das IdW-eigene-Konkurrenzprodukt QSM1 und QSM2 leichter in eine führende Rolle gebracht werden, wenn die Verwendung der Originale ISQM1 und ISQM2 durch die Sprachbarriere erschwert wird. Denn durch die Marktbeherrschung von QSM1 und QSM2 sichert sich das IdW auch die Hoheit über die Mindestinhalte des von den deutschen Kollegen einzurichtenden Qualitätsmanagementsystems.

IDW-Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der kleineren WP-Praxen

Und wen wundert es, dass auf diesem Wege die Möglichkeiten zur Skalierung, also eigentlich vorgesehene Erleichterungen, für die kleinen und mittleren Praxen verschwinden. 
Alle Praxen haben ein Qualitätssicherungsmanagement auf höchstem Niveau einzurichten. Als würden alle Praxen den großen Gesellschaften gleich PIE-Mandate prüfen. Denn bei den großen Gesellschaften ist das Qualitätssicherungssystem ein Selbstschutz vor dem Partner. An WireCard hat sich gezeigt, was passiert, wenn dieser Selbstschutz nicht funktioniert. Durch die Nachlässigkeit der zwölf von der Berufsaufsicht als pflichtwidrig handelnd eingestuften Prüfer wurde jeder einzelne der mehr als 900 Prüfer von EY in seiner beruflichen Existenz bedroht. Große Praxen benötigen einen Selbstschutz vor den eigenen Partnern! Die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems ist daher für große Praxen schon strukturbedingt notwendig. Und daneben ist für den Kampf mit dem überseeischen Konzernprüfer um die Prüfungsaufträge der deutschen Tochterunternehmen hilfreich, schärfste Qualitätssicherungsvorschriften, wie sie von der PCAOB gefordert werden, in bindenden Texten wie der Berufssatzung zu verankern.

Förderung des ISQM1-Auslegungsmissbrauchs durch unterdrücken der Übersetzungen

Zum anderen wird durch das Unterdrücken der Übersetzung der Weg im Beirat für die notwendigen Satzungsänderungen freigemacht. Diskussionen werden kurzgehalten, da auch den Beiratsmitgliedern der Zugang zu den Inhalten erschwert wird. So ist es möglich den Vorschlag durch unwahre Behauptungen über den Inhalt der ISQM1 und ISQM2 zu flankieren. So soll z.B. die Selbstvergewisserung nicht nach ISQM1 und ISQM2 zulässig sein. Aber in 17.ISQM1 wird geregelt, dass alle Vorgaben, die mit den Eigenheiten und Umständen der Praxis nicht kompatibel sind, auch nicht umgesetzt werden müssen. In A29.ISQM1 S. 1 wird diese Regelung für den Einzelprüfer so ausgelegt, dass dieser aufgrund seiner Struktur als One-man-Show die im ISQM1 und ISQM2 vorgesehene Aufgabenverteilung auf mehrere Köpfe gerade nicht umsetzen muss. Dazu gehört auch die Vorgabe, die Nachschau durch eine andere Person durchführen zu lassen. Alles andere käme auch einem Berufsverbot gleich. In Deutschland ist die Ausübung eines freien Berufes gerade durch den Einzelunternehmer immer möglich und gesetzlich verankert!

Zu guter Letzt werfe ich die Frage auf, wer diese hohen Anforderungen an ein Qualitätsmanagement bezahlen soll? Bei den großen Gesellschaften ist das leicht zu beantworten. Dort muss jeder der vielen Partner seinen entsprechend geringen Beitrag als Versicherungsprämie gegen die Nachlässigkeit der Kollegen verstehen, der über die Querfinanzierung aus der Beratung erfolgt.

Kosten des Qualitätsmanagements: Eine Belastung für kleine und mittlere Praxen

Wie aber sieht die Umsetzung bei den kleinen und mittleren Praxen aus? Sind die kleinen und mittleren Abschlussprüfer oder die geprüften Unternehmen mit den Kosten zu belasten? Letztere werden sich im Rahmen ihres Nachfrageverhaltens mit Händen und Füßen wehren. Also bleiben nur die kleinen und mittleren Prüfer, denen eine Querfinanzierung mit Beratungsaufträgen deutlich schwerer fällt. Hier wird es auf die Dauer nur zwei Möglichkeiten zur Verhinderung der gegenwärtig systemimmanenten Querfinanzierung geben:

Entweder wird die Trennung von Prüfung und Beratung weiter verschärft oder eine Mindestgebührenordnung für die Abschlussprüfung eingeführt.

Wer keines von beiden will, muss sich dafür einsetzen, dass die Anforderungen an den Berufsstand heterogener werden. Jeder braucht ein seiner Praxis und seinen Mandaten angemessenes Qualitätssicherungssystem. Dabei sind mindestens zwei Fälle zu unterscheiden: Prüft die Praxis auch PIE-Mandate oder nicht. 
Die Folgen dieser Unterscheidung müssen sich eindeutig aus der WP/vBP-Berufssatzung ergeben. Nur damit kann sich eine einheitliche und willkürfreie Handhabung durch die KfQK und die APAS entwickeln. Der bisher vorgelegte Vorschlag ist viel zu undifferenziert, um dieser Anforderung zu genügen.

Es gibt viele Fragen. Die kommenden WPK-Beiratssitzungen werden spannend!

Es grüßt Sie

Holger Friebel
Mitglied im Beirat der WPK

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Holger Friebel
Author: Holger Friebel

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