wp.weekly: Weckruf an freiberufliche Wirtschaftsprüfer
Verpflichtung des WP-Mittelstands: Nur Solidarität führt zum Erfolg!
Kategorie: Aktuelles | WPK
Datum: 26.06.2024

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Wer die Geschichte kennt, kann die Zukunft besser deuten! Viele kennen nur die Gegenwart. Deswegen erinnere ich heute an Ereignisse 2013, die uns prägten. Nach unserem Wahlsieg 2011 öffnete wp-net 2013 den Big4 und dem IDW die Türen zur WPK-Berufspolitik. Das Wahlergebnis 2011 belegt: Das 2010 auf Druck von Big4/IDW eingeführte Mehrheitswahlrecht hätte WP-Mittelstand die WPK-Mehrheit wohl für immer gesichert, was natürlich für IDW und Big4 inakzeptabel war. Wir aber wollten eine echte und belastbare Spiegelbildlichkeit bei den Vorstandswahlen.

Anstatt unsere Initiative „Alle Gruppen in die Kammer“ als Geschenk anzunehmen, wurde 2013 wp-net bei der erneuten Wahlrechtsreform hinters Licht geführt. Big4 und IDW wollten einfach weiter ohne wp-net die WPK dominieren, da auch viele WPK-Mitarbeiter aus den Big4-Häusern stammten. Weil bei der echten Spiegelbildlichkeit wp-net immer stark im Vorstand vertreten gewesen wäre, musste sie verhindert werden.

Als großer Vorteil für Big4/IDW stellte sich heraus, dass der WPK-Vorstand unter den damaligen Präsident Pfizer und seinem Adlatus und späteren Nachfolger Ziegler den beiden Geschäftsführern kurz vor der konstituierenden Sitzung 2011 ihre Verträge ohne Not um 5 Jahre verlängerten und zusätzlich Vergütungsanpassungen im Voraus festlegten. Ich wurde darüber erst im November 2011 von einem Whistleblower informiert.

Die von dem damaligen Seitenwechsler-WPK-Vorstand und der Geschäftsführung ausgearbeitete und dem Beirat vorgelegte Kammersatzung enthielt keine verbindliche Regelung der Spiegelbildlichkeit. Dieser Umstand wurde vor der Abstimmung weder von der Geschäftsführung noch vom Kammervorstand kommuniziert. Auf wp-net-Seite wurde man sich dessen erst 2014 bewusst, als wir deswegen von der Vorstandsarbeit, insbesondere der Berufsaufsicht, ausgegrenzt werden konnten.

Die neue WPK-Wahlordnung erlaubte zudem ein Listensplitting, das den Big4 mit Ihren 4 Listen ermöglichte, ihre Mitarbeiter gezielt zur Wahl zu mobilisieren. Diese Blocklisten sind für freie und gleiche Wahlen untauglich. Man kann damit die Wahlteilnahme kontrollieren. DDR lässt grüßen.

Wir haben damals solche Manipulationen durch IDW und Big4 gegen uns, den Wahlsieger, für unmöglich gehalten. Diese Kollegentäuschung haben wir nicht vergessen. Wir werden gegenwärtig durch die aktuellen, kleineren und größeren Maßnahmen an damals erinnert.

Im heutigen weekly von wp-net-Sprecher Holger Friebel erhalten Sie heute viele Botschaften, von denen jede einen Weckruf beinhaltet.

Ich wünsche Ihnen erhellende 5 Minuten beim Lesen des heutigen Friebel wp-weekly.

Ihr Michael Gschrei 
und das Team von wp-net

wp.weekly

 


 

2022 gelang es IDW und Big4 abermals, die Kontrolle über die WPK zu erlangen. Anfang 2024 wurde diese Kontrolle durch die Unterstützung von sieben ehemaligen wp-net-Beiratsmitgliedern weiter gestärkt, sodass Big4/IdW nun sogar eine Satzungsmehrheit haben.

Während die Wahlbeteiligung bei den Beiratswahlen 2022 bei den Big4-Gesellschaften bis 85% erreichte, lag sie bei freiberuflichen Praxen unter 45%. Dabei zeigen die jüngsten Satzungsänderungen deutlich die Notwendigkeit einer eigenständigen Interessenvertretung für kleinere WP-Praxen und den WP-Mittelstand. Vertreter kleinerer Praxen in der IDW-Liste sind entweder vollkommen machtlos oder ahnungslos, weil sie heute wie wir damals vorsätzlich falsch informiert werden. Ihre Funktion ist es wohl eher, die Rolle der Mittelstandsvertreter/innen zu spielen und so die knappe Mehrheit zu schaffen.

Fakt ist: § 55b Abs. 2 Nr. 1 WPO sieht seit fast acht Jahren das risikoorientierte Qualitätsmanagementsystem (QMS) vor. Ausfluss des damaligen Entwurfs des heutigen ISQM 1. Als endlich eine finale Version davon verabschiedet worden war, drängten BIG4/IdW in Hinblick auf ihr internationales Geschäft auf die Umsetzung, die wohl vorher weniger wichtig war. Im zweiten Anlauf wurde es schließlich geschafft. Nun müssen sich alle freiberuflichen Praxen wirksame Verfahren zur Risikobewertung schaffen, inklusive Regelungen zur Festlegung von Qualitätszielen und zur Überwachung von qualitätsgefährdenden Risiken. Egal, ob es angesichts der Praxisgröße Sinn macht oder nicht.

Ende 2023 gab es offiziell noch 2730 Praxen mit gesetzlicher Prüfungserlaubnis, von denen mehr als die Hälfte kleine Praxen sind. Diese müssen nun komplexe WPK-Vorstellungen zur Risikobeurteilung in ihr Handbuch integrieren, obwohl die Berufssatzung in § 52 Abs. 2 für kleine Praxen gar kein Handbuch verlangt. Die neuen Regelungen sind allgemein und unverhältnismäßig gehalten, eine sinnvolle Umsetzung ist für kleine und mittlere Praxen nahezu unmöglich.

Fragen von uns an den Vorstand während der Beiratssitzung werden oft nur selektiv beantwortet. Auf der letzten Sitzung wurde die wichtige Frage, warum sich die Kammer für die CSRD-Prüfung als Vorbehaltsaufgabe einsetzt, einfach übergangen und nicht beantwortet. Es ist unverständlich, warum die WPK die IDW CSRD-Position unterstützt, obwohl es im WP-Berufsstand an personellen und fachlichen Kapazitäten fehlt.

In der Vergangenheit wurde der Beirat sogar im Dunkeln gelassen, als sich Rechtsanwälte und Steuerberater zu Berufsausübungsgesellschaften zusammenschlossen und die Prüfer zum Mitmachen eingeladen hatten. Die Big4 hatten bereits eigene Strukturen und brauchten diese Alternative nicht und behielten so ihren Einfluss auf die Kammer durch die Begrenzung der Mitgliederzahlen.

Der Unmut der Mitglieder über die Kammerführung wächst. Der Berufsstand muss dies zum Anlass nehmen und das von wp-net 2010 angestoßene Wahlrecht nutzen, um sich selbst, den Mittelstand zu stärken. 

Es ist Zeit, sich zu wehren und die Dominanz von IdW/Big4 zu durchbrechen. Das geht nur, wenn sich alle aus dem WP-Mittelstand und den Einzelpraxen endlich auch an den Beiratswahlen beteiligen. Und es geht nicht nur um Punkte, die ausschließlich prüfende Kollegen betreffen. Der Beitrag zur WPK, die Haftpflichtversicherung, die Einführung einer Gebührenordnung, Berufsausübungsgesellschaften und nicht zuletzt das Versorgungswerk (WPV) seien hier genannt.   

Ihr Holger Friebel
Sprecher der beiden wp-net-Beiratslisten und
Sprecher des GF-Vorstands von wp-net 


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Bildnachweis: eamesBot/Shutterstock

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Holger Friebel
Author: Holger Friebel

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